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Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen

13 Mär 23

Es war eine Gerichtsentscheidung mit unmittelbaren Folgen für Millionen Beschäftigte in Deutschland. Im September 2022 verkündete das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass Arbeitgeber ab sofort verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen

Seitdem ist die Verunsicherung groß. Ist damit das Ende der Vertrauensarbeitszeit eingeläutet? Und wie erfolgt eine Dokumentation, die konform mit dem Datenschutz ist?

Zur ersten Frage hat das BAG beschwichtigt. Arbeitgeber müssten sich innerhalb der gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit bewegen. Das heißt: Solange die gesetzlichen Ruhevorgaben eingehalten und die Arbeitszeiten dokumentiert werden, sind flexible Modelle, wann gearbeitet wird, weiterhin möglich

Wie genau Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten in der Praxis erfassen soll, muss nun der Gesetzgeber näher gestalten.

Den Unternehmen bleiben dabei genügend Spielräume für passgenaue Lösungen. Allerdings sollten sie die Anforderungen des Datenschutzes nicht aus dem Blick verlieren. Der Markt bietet eine Vielzahl von Anwendungen: neben der digitale Stechuhr, Transpondern, Chip-Karten, Excel-Tabellen oder verschiedenen Web- und Desktop-Lösungen stehen zahlreiche Apps zur Verfügung. Eine wichtige Frage ist zunächst, ob das in die Auswahl genommene System aus den USA oder aus Europa kommt. Außerdem sollten nur Anwendungen mit datenschutzfreundlichen Voreinstellungen und nur notwendigen Datenverarbeitungen in Betracht gezogen werden. Kostenlose Apps sind obligatorisch kritisch zu sehen. Weiß man doch, dass wer kein Geld bezahlt, oft mit seinen Daten zahlt.

 

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