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Google Analytics: Ist der Einsatz noch rechtmäßig?

20 Okt 22

Die Nutzung von Google Analytics steht schon seit einiger Zeit im Fokus der datenschutzrechtlichen Diskussion. Der Grund dafür ist, dass durch das Webseitenanalyse-Tool jeder Besucher einer Seite erfasst und diesem eine eindeutige Kennung zugewiesen wird. Die ermittelten Daten werden von Google an Server in den USA übermittelt.

Das Risiko einer Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten wie die USA ist nach der Entscheidung des Gerichtshof der Europäischen Union vom 16. Juli 2020 noch einmal transparent geworden: Das Privacy Shield, das ein Rahmenwerk für Datenübermittlungen zwischen der Europäischen Union und den USA war, wurde für ungültig erklärt, da es keine angemessenen Schutzmaßnahmen gegen das Risiko bot des unrechtmäßigen Zugriffs von US-Behörden auf die personenbezogenen Daten von in Europa ansässigen Personen. In der Praxis dürfen solche Übermittlungen nur noch stattfinden, wenn Organisationen zusätzliche technische, rechtliche und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen treffen, um diese Zugriffe zu verhindern.

Im Anschluss an dieses Urteil reichte die Nichtregierungsorganisation „noyb“ bei verschiedenen europäischen Datenschutzbehörden 101 Beschwerden über Websites ein, die „Google Analytics“ verwenden.

Dazu veröffentlichte die französische Datenschutzaufsicht einen Beschluss, in dem es feststellte:

• die von Google ergriffenen Maßnahmen reichen nicht aus, um die Möglichkeit des Zugriffs auf Daten von in Europa ansässigen Personen auszuschließen;

• die Daten der europäischen Internetnutzer werden daher illegal über dieses Tool übertragen.

Die CNIL ging sogar so weit, dass sie einen Webseitenbetreiber aufforderte, die Nutzung des Dienstes unter den aktuellen Bedingungen einzustellen. Vergleichbare Aufforderungen gegen Webseitenbetreiber, Google Analytics nicht weiter unter den aktuellen Bedingungen zu nutzen, haben Aufsichtsbehörden in Österreich und Italien getroffen. Es bleibt abzuwarten, ob die deutschen Aufsichtsbehörden auch soweit gehen und den Einsatz von Google Analytics verbieten oder ob der Präsidialerlass von Präsident Joe Biden vom 7. Oktober 2022 nun für ausreichende Rechtssicherheit sorgt. Die US-Regierung will mit diesem Erlass die Grundlage für einen dringend benötigten neuen Rechtsrahmen zur Übermittlung der Daten von Europäern in die USA legen. Natürlich bleibt es auch Google selbst vorbehalten, Wege zu finden, das Datenschutzniveau des Dienstes anzupassen.

 

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