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Aktuelles


Wer KI-Systeme anbietet oder betreibt, der weiß, dass die Systeme Daten falsch interpretieren oder Lösungen vorschlagen können, die menschliche Vorurteile widerspiegeln. Deshalb ist es notwendig, dass Personen KI trauen können. Praktiker achten deshalb auf die Integration ethischer Belange, um Vertrauen in KI-Systeme herzustellen.

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Viele Expertinnen und Experten sind sich einig: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) braucht ein Update. Die DSGVO war ein globaler Erfolg und hat Datenschutzstandards weltweit geprägt. Doch um mit der technologischen Realität Schritt zu halten, braucht Europa ein modernes, risikobasiertes Datenschutzrecht. Sonst droht der Kontinent, im internationalen Innovationswettlauf den Anschluss zu verlieren. Das alte Konzept der Einwilligung passt dazu kaum noch.

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Der Datenschutzerklärung des chinesischen KI-Tools DeepSeek lässt sich entnehmen, dass Eingaben der Nutzer, sogenannte Prompts, und gegebenenfalls hochgeladene Dokumente ohne Einschränkungen aufgezeichnet, übertragen, gespeichert oder analysiert werden. DeepSeek gibt pauschal an, alle erlangten Daten für vielfältige Zwecke zu verarbeiten. Es wird auch darauf hingewiesen, dass DeepSeek nach chinesischem Recht verpflichtet sein kann, dem chinesischen Geheimdienst und den Sicherheitsbehörden Daten zu übermitteln.

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Die Verwendung von Künstlicher Intelligenz in Unternehmensprozessen ist heute ein zentrales Thema. Denn ChatGPT z. B., das von OpenAI entwickelten KI-Chatbot, bietet ungeahnte Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und Innovation. Gleichzeitig stellen sich dabei Fragen nach der Compliance mit Datenschutzvorschriften. Nichtprivate Nutzer der KI-Anwendung sind daher angehalten, proaktiv Maßnahmen zur Sicherstellung der gesetzlichen Anforderungen zu ergreifen.

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Art. 82 Abs. 1 DS-GVO billigt lapidar jeder Person einen Anspruch auf Schadenersatz zu, der wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutzverordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist.

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Im August 2024 trat die neue Verordnung über künstliche Intelligenz in Kraft. Damit wurde EU-weit ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Entwicklung, das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Verwendung von Systemen künstlicher Intelligenz festgelegt. Es soll ausdrücklich die Einführung von vertrauenswürdiger KI gefördert und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die Grundrechte der EU sichergestellt werden.

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Wird ein Dienstleister mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt, dann hat dieser Auftragsverarbeiter sich gegenüber dem Verantwortlichen vertraglich zu verpflichten, in dem laufenden Auftragsverhältnis nachzuweisen, dass die mit ihm vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen tatsächlich auch durchgeführt werden. 

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Die Anfertigung und Veröffentlichung von Fotoaufnahmen, auf denen natürliche Personen zu sehen sind, unterliegt den allgemeinen Regelungen des Datenschutzrechts, da es sich bei entsprechenden Fotoaufnahmen um personenbezogene Daten handelt. Es sind daher die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bzw. des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu beachten.

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