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Aktuelles


Im August 2024 trat die neue Verordnung über künstliche Intelligenz in Kraft. Damit wurde EU-weit ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Entwicklung, das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Verwendung von Systemen künstlicher Intelligenz festgelegt. Es soll ausdrücklich die Einführung von vertrauenswürdiger KI gefördert und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die Grundrechte der EU sichergestellt werden.

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Die Verwendung von Künstlicher Intelligenz in Unternehmensprozessen ist heute ein zentrales Thema. Denn ChatGPT z. B., das von OpenAI entwickelten KI-Chatbot, bietet ungeahnte Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und Innovation. Gleichzeitig stellen sich dabei Fragen nach der Compliance mit Datenschutzvorschriften. Nichtprivate Nutzer der KI-Anwendung sind daher angehalten, proaktiv Maßnahmen zur Sicherstellung der gesetzlichen Anforderungen zu ergreifen.

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Wird ein Dienstleister mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt, dann hat dieser Auftragsverarbeiter sich gegenüber dem Verantwortlichen vertraglich zu verpflichten, in dem laufenden Auftragsverhältnis nachzuweisen, dass die mit ihm vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen tatsächlich auch durchgeführt werden. 

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Whistleblower

28 Jul 23

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (oft auch Whistleblower-Gesetz genannt) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht für Arbeitgeber ab einer bestimmten Größe (in der Regel mindestens 50 Beschäftigte) oder mit einer bestimmten Tätigkeit eine Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen vor. Darüber können Beschäftigte Rechtsverstöße melden. Die Bearbeitung solcher Meldungen bedeutet auch gleichzeitig immer eine Verarbeitung personenbezogener Daten.

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Es war eine Gerichtsentscheidung mit unmittelbaren Folgen für Millionen Beschäftigte in Deutschland. Im September 2022 verkündete das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass Arbeitgeber ab sofort verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen

Seitdem ist die Verunsicherung groß. Ist damit das Ende der Vertrauensarbeitszeit eingeläutet? Und wie erfolgt eine Dokumentation, die konform mit dem Datenschutz ist?

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Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO ist das mit Abstand relevanteste Betroffenenrecht. Viele Fragen hierzu sind nach wie vor umstritten und immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Verfahren. Aktuell hat sich der EuGH mit der Frage befasst, wie konkret Empfänger von personenbezogenen Daten zu benennen sind.

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Art. 82 Abs. 1 DS-GVO billigt lapidar jeder Person einen Anspruch auf Schadenersatz zu, der wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutzverordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist.

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Die Anfertigung und Veröffentlichung von Fotoaufnahmen, auf denen natürliche Personen zu sehen sind, unterliegt den allgemeinen Regelungen des Datenschutzrechts, da es sich bei entsprechenden Fotoaufnahmen um personenbezogene Daten handelt. Es sind daher die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bzw. des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu beachten.

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