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Whistleblower

28 Jul 23

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (oft auch Whistleblower-Gesetz genannt) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht für Arbeitgeber ab einer bestimmten Größe (in der Regel mindestens 50 Beschäftigte) oder mit einer bestimmten Tätigkeit eine Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen vor. Darüber können Beschäftigte Rechtsverstöße melden. Die Bearbeitung solcher Meldungen bedeutet auch gleichzeitig immer eine Verarbeitung personenbezogener Daten.

Und zwar Daten mit potentiell sensiblem Inhalt. Es ist also besondere Sorgfalt auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen zu verwenden. Zu denken ist an Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Nutzung der Meldestelle. Wie wird mit Informationspflichten umgegangen, wenn Daten einer beschuldigten Person verarbeitet werden? Wie ist die Meldestelle technisch eingerichtet und welche Daten werden wann und an wen weitergegeben? Erfordert die Einrichtung der Meldestelle eine Datenschutz-Folgeabschätzung und ist der Meldeprozess im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert? Alle diese und weitere Fragen mit datenschutzrechtlichem Bezug sind im Vorfeld sorgsam zu prüfen.

 

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