Datenschutz im Home Office
28 Apr 20Der Arbeitgeber bleibt auch bei der Datenverarbeitung im Home Office die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung. Dabei gilt, dass je sensibler und schützenswerter die personenbezogenen Daten sind, umso stärker muss ihr Schutz sein.
Im Allgemeinen wird das Risiko bei der Datenverarbeitung deswegen als erhöht angesehen, weil der Arbeitgeber nur beschränkten Einfluss darauf hat, ob der oder die Beschäftigte tatsächlich in einer Umgebung tätig ist, bei der die Vertraulichkeit der Daten gewahrt ist, und weil dies von ihm auch nur eingeschränkt überprüft werden kann. Bei der Beurteilung des Risikos im Einzelfall spielen aber auch die Art der Daten und der Umfang der Verarbeitung eine Rolle.
Da die Beschäftigten während der Home Office-Zeit nicht in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers arbeiten, ist die Möglichkeit hinsichtlich der zu treffenden technischen Schutzmaßnahmen naturgemäß begrenzt. Die Maßnahmen werden sich daher überwiegend auf einen gesicherten Datenaustausch zwischen den Servern des Unternehmens und dem PC der Beschäftigten oder auf die Nutzung etwaiger Kundendatenbanken beschränken. Dem Risiko des Zugriffs durch unberechtigte Dritte kann etwa durch Verschlüsselungssysteme oder die Etablierung eines Virtual Private Networks („VPN“) begegnet werden. Selbstverständlich sollten auch die bekannten und einfachen lokalen Sicherheitsmaßnahmen, wie etwa der Passwortschutz des Laptops oder des Diensthandys, getroffen werden.
Die Tätigkeit im Home Office wird häufig dadurch abgesichert, dass der Arbeitgeber durch Anweisungen die Rahmenbedingungen für diese Form der Tätigkeit vorgibt. Neben den technischen Maßnahmen kann etwa festgelegt werden, dass die Datenverarbeitung nur in einem separaten Raum ohne Einsichtsmöglichkeit von stattfinden darf. Insgesamt sollten Unternehmen also darauf achten, dass das allgemein im Unternehmen festgelegte Datenschutzschutzniveau auch im Fall von Arbeit im Home Office nicht unterschritten wird.
Eine Hilfestellung zu diesem Thema hat die GDD zur Verfügung gestellt: https://www.gdd.de/downloads/praxishilfen/gdd-praxishilfe_xvi-videokonferenzen-und-datenschutz