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Bußgeld wegen wiederholter Werbe-E-Mails

05 Mai 26

Die italienische Datenschutzbehörde verhängte ein Bußgeld in Höhe von 30.000 € gegen die Betreiberin von Fitnessstudios (GetFit), weil diese wiederholt unerwünschte Werbe-E-Mails verschickt hatte.

Beschwert hatte sich ein ehemaliges Mitglied eines von GetFIT betriebenen Fitnessstudios, das auch nach ausdrücklich erklärtem Widerspruch und Löschungsantrag wiederholt Werbe-E-Mails erhielt. GetFIT verwaltet die Daten seiner Mitglieder mithilfe eines Customer Relationship Systems (CRM) in einer Cloud. Dokumentiert sind darin auch Zustimmungen und Widersprüche zum Erhalt kommerzieller Mitteilungen. Hingegen wird die kommerzielle Kommunikation über eine Marketing-Plattform durch einen Dienstleister erledigt. Der versendete Mitteilungen auch an ehemalige Mitglieder, die eine schriftliche Genehmigung erteilt haben. Die Abstimmung zwischen den Daten im CRM-System und der Marketing-Plattform fand dabei nicht automatisiert statt. Bei einem Wechsel des Dienstanbieters wurden versehentlich die Daten aller ehemaligen Mitglieder wiederhergestellt, was zu dem Versand von Werbe-Mails führte, auch wenn ein Widerspruch erklärt worden war.

Die gute Zusammenarbeit und die Mitteilung von GetFIT, einen automatischen Mechanismus zur Abstimmung zwischen den Datenbanken zu implementieren, wurden bei der Festsetzung des Bußgeldes mildernd berücksichtigt.

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